TERMINE

Tel.: 02431 / 945 7333 Erstanfragen und weitere Terminabsprachen nehmen Sie bitte telefonisch vor.

Informationen zu den psychotherapeutischen

Rahmenbedingungen

Psychotherapeutische Sprechstunde/n

Ab dem 01.04.2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde vor dem Beginn von probatorischen Sitzungen verpflichtend (hauptsächlich für Patienten, die noch nicht in einer stationären oder rehabilitativen Behandlung waren). Die Sprechstunde ist ein niedrigschwlliger Zugang, um die ersten Informationen über diagnostische Abklärung, die Therapieform und Behandlungsbedürftigkeit zu erhalten.

Sitzungsdauer

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Sollten Sie ein wichtiges Thema haben, dann sprechen Sie es bitte am Anfang der Sitzung an.

Therapiedauer

Nach den probatorischen Sitzungen können Sie eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie wahrnehmen. Wie lange die Therapie ausfällt, richtet sich nach der Schwere Ihrer Diagnose. 

Verbindlichkeit der Termine

Die vereinbarten Termine sind verbindlich, d.h. die Therapeutin hält nur für Sie persönlich den vereinbarten Termin bereit und kann nicht einen anderen Patienten gleichzeitig bestellen. Wenn Sie den Sitzungstermin nicht wahrnehmen oder rechtzeitig absagen (zwei Werktage vorher), darf Ihnen die Therapeutin ein Ausfallhonorar berechnen.

Probatorische Sitzungen

Die ersten 4 Sitzungen sind die sog. „Probatorischen Sitzungen“. Diese Sitzungen dienen zum Aufbau einer therapeutischen Beziehung, zur Diagnosestellung. zur Gewinnung autobiographischer Informationen und Zusammenhänge sowie Erarbeitung therapeutischer Ziele. Im Verlauf dieser Sitzungen wird die Psychotherapie  bei der Krankenkasse beantragt.

Konsiliarbericht

Vor der Aufnahme einer Psychotherapie werde ich Ihnen einen „Konsiliarbericht“ (ein Formular) geben. Der Arzt Ihres Vertrauens wird Sie untersuchen und den Konsiliarbericht ausfüllen, den Sie bitte wieder in die psychotherapeutische Praxis zurückbringen.

Therapieform

Die angewandte Therapieform ist eine sog. „Kognitive Verhaltenstherapie“. In den Sitzungen werden ihre Probleme detailliert besprochen. Darüber hinaus erwarten Sie „therapeutische Hausaufgaben“, die Sie zwischen den Sitzungen erfüllen. Die Hausaufgaben sind eine therapeutische Methode um Fortschritte in konkreten Alltagssituationen zu erarbeiten.

Bitte mitbringen…

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Falls Sie Psychopharmaka einnehmen oder bereits einen stationären Aufenthalt hatten, ist es sinnvoll, bereits zur ersten Sitzung den Namen des Medikamentes und den ärztlichen Entlassungsbrief mitzubringen.

Herzlich Willkommen

Approbierte Psychologische Psychotherapeutin

für Kognitive Verhaltenstherapie

Dipl.-Psych. Suzana Breite-Muzar

Alfred-Wirth-Straße 12

41812 Erkelenz

Psychotherapeutische Praxis

Impressum

Adresse: Dipl.-Psych. Suzana Breite-Muzar, Alfred-Wirth-Straße 12, 41812 Erkelenz Tel.: 02431 / 945 7333 Fax: 02431 / 945 7335   E-Mail: breitemuzar@aol.com Berufsbezeichnung: Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin Tätigkeitsschwerpunkt: Kognitive Verhaltenstherapie Zuständige Kammer: Psychotherapeutenkammer NRW Zuständige Aufsichtsbehörde: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Berufsordnung: Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW www.ptk-nrw.de  Website: Layout, Fotos und inhaltliche Verantwortung: © Suzana Beite-Muzar 2023
SEPTEMBER 24

Herzlich

Willkommen

Approbierte Psychologische

Psychotherapeutin für

Kognitive Verhaltenstherape

Dipl.-Psych. Suzana Breite-Muzar

Alfred-Wirth-Straße 12

41812 Erkelenz

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Tel.: 02431 / 945 7333 Erstanfragen und weitere Terminabsprachen nehmen Sie bitte telefonisch vor.
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Psychotherapeutische Sprechstunde/n

Ab dem 01.04.2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde vor dem Beginn von probatorischen Sitzungen verpflichtend (hauptsächlich für Patienten, die noch nicht in einer stationären oder rehabilitativen Behandlung waren). Die Sprechstunde ist ein niedrigschwlliger Zugang, um die ersten Informationen über diagnostische Abklärung, die Therapieform und Behandlungsbedürftigkeit zu erhalten.

Sitzungsdauer

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Sollten Sie ein wichtiges Thema haben, dann sprechen Sie es bitte am Anfang der Sitzung an.

Therapiedauer

Nach den probatorischen Sitzungen können Sie eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie wahrnehmen. Wie lange die Therapie ausfällt, richtet sich nach der Schwere Ihrer Diagnose. 

Verbindlichkeit der Termine

Die vereinbarten Termine sind verbindlich, d.h. die Therapeutin hält nur für Sie persönlich den vereinbarten Termin bereit und kann nicht einen anderen Patienten gleichzeitig bestellen. Wenn Sie den Sitzungstermin nicht wahrnehmen oder rechtzeitig absagen (zwei Werktage vorher), darf Ihnen die Therapeutin ein Ausfallhonorar berechnen.

Probatorische Sitzungen

Die ersten 4 Sitzungen sind die sog. „Probatorischen Sitzungen“. Diese Sitzungen dienen zum Aufbau einer therapeutischen Beziehung, zur Diagnosestellung. zur Gewinnung autobiographischer Informationen und Zusammenhänge sowie Erarbeitung therapeutischer Ziele. Im Verlauf dieser Sitzungen wird die Psychotherapie  bei der Krankenkasse beantragt.

Konsiliarbericht

Vor der Aufnahme einer Psychotherapie werde ich Ihnen einen „Konsiliarbericht“ (ein Formular) geben. Der Arzt Ihres Vertrauens wird Sie untersuchen und den Konsiliarbericht ausfüllen, den Sie bitte wieder in die psychotherapeutische Praxis zurückbringen.

Therapieform

Die angewandte Therapieform ist eine sog. „Kognitive Verhaltenstherapie“. In den Sitzungen werden ihre Probleme detailliert besprochen. Darüber hinaus erwarten Sie „therapeutische Hausaufgaben“, die Sie zwischen den Sitzungen erfüllen. Die Hausaufgaben sind eine therapeutische Methode um Fortschritte in konkreten Alltagssituationen zu erarbeiten.

Bitte mitbringen…

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Falls Sie Psychopharmaka einnehmen oder bereits einen stationären Aufenthalt hatten, ist es sinnvoll, bereits zur ersten Sitzung den Namen des Medikamentes und den ärztlichen Entlassungsbrief mitzubringen.

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